Hallo , ich bin neu hier im Forum und suche dringend Hilfe. Ich schreibe es bei Probleme im Alltag weil es langsam schon zum Alltag gehört.
Also. Ich (15) bin seit 7 Monaten mit meinem Freund (25) (bitte keine doofen Kommentare) zusammen. Ich wusste von Anfang an das er eine Tochter hat, er wollte auch das ich sie so schnell wie möglich kennen lerne. Am Anfang wollte er nicht das seine ex weiß das ich immer mit dabei bin wenn er jedes zweite Wochenende die kleine hat. Das ging Ca 5 Monate gut, dann hatte ich aber keine Lust mehr auf dem Versteckspiel. Und so bat ich meinen Freund es seiner ex zu sagen , darauf hin meinte sie das er die kleine nur noch sehen darf wenn ich nicht dabei bin und sobald sie einmal von der kleinen hört das ich da bin sieht er die kleine nie wieder. Sie hat leider das erleinige Sorgerecht aber hat sie auch das Recht meinen Freund so unter Druck zu setzen ? Er hat ein umgamgsrecht da darf er doch mit der kleinen machen was er möchte oder nicht ?
Hallo Mariechen, also ich würde mal sagen, daß es der Ex Deines Freundes mit Sicherheit darum geht, daß Du erst 15 Jahre alt bist und quasi für Dein Tun und Handeln nur bedingt verantwortlich bist. Sicherlich kann Dein Freund sein Kind sehen..aber wenn seine Ex das alleinige Sorgerecht für ihr Kind hat, dann kann sie schon bestimmen- und zum Schutz ihres Kindes durchsetzen, wer auf ihr Kind achtet und es in Obhut nimmt, wenn sie nicht dabei ist. Der Schutz und das Wohl des Kindes haben die höchste Priorität und wenn sie der Meinung ist, daß das nicht gewährleistet ist, hat auch Dein Freund keine Chance dagegen etwas zu unternehmen. Die Mutter wird in jedem Falle ihr Recht durchsetzen können bzw. an das Umgangsrecht Bedingungen knüpfen können...und wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden, kann sie jederzeit auch eine einstweilige, richterliche Verfügung gegen Dich erwirken. Da Du aber noch minderjährig bist und eine einstweilige Verfügung wenig Sinn ergeben würde, kann sie das Umgangsrecht auch völlig entziehen. So sind nun mal die Gesetze.
Also ich finde den Satz "...er darf mit der Kleinen machen was er möchte..." etwas fraglich. Das Sorgerecht hat, wie du geschrieben hast die Mutter und der Vater "nur" ein Umgangsrecht. Dann darf er eben im Umgang mit dem Kind nicht machen was er möchte. Es geht hier auch nicht darum was Du möchtest ... oder Dein Freund möchte ... sondern in erster Linie um das Wohlergehen das noch recht kleinen Kindes.
Wobei ich Dir und Deinem Freund jetzt hier nicht vorwerfen möchte nicht verantwortungsbewußt zu sein. Aber, Du bist nun mal selber noch sehr jung ... genau genommen eben noch Minderjährig und in den Augen der Erwachsenen unter uns selber noch ein Kind. Da kann ich die Bedenken und vielleicht auch Sorgen der Mutter verstehen. Vielleicht möchte sie auch nicht das Ihrem Kind ständig neue Freundinnen ihres Vaters vorgesetzt werden. Damit muss und sollte man bei so kleinen Kindern behutsam umgehen.
Das ganze muss wachsen, sich entwickeln und man sollte miteinander reden, Kompromisse/Regeln vereinbaren. Anders funktioniert sowas nicht (wahrscheinlich auch dann nicht wenn Du älter wärst). Das *Sagen* hat nun mal die Mutter des Kindes.
Ich kann mich den zwei anderen Kommentaren nur anschliessen. Du bist einfach noch minderjåhrig.Ich weiss, dass ist schwer zuverstehen, aber es wird dir gar nichts anderes ūbrig bleiben, dies zu akzeptieren.Ich wūnsche dir weiterhin viel Kraft. Ganz liebe Grūsse
Ich denke, hier gibt es zwei Dinge, die man auseinander halten sollte.Die juristische und die emotionale Seite. Rein rechtlich darf eine Mutter nicht eigenmächtig das Umgangsrecht des Vaters einschränken, das darf nur das Familiengericht und zwar auf Antrag der Mutter oder des Jugendamtes. Dafür muss es aber triftige Gründe geben und allein die Tatsache, dass der Kindesvater eine neue Freundin hat, reicht als Grund nicht aus. Die Mutter müsste vortragen und nachweisen, dass ein solcher Umgang dem Kind schaden würde. Es gibt leider viele Mütter, die ihren Ex-Partnern die Ausübung des Umgangsrechts erschweren oder sogar verweigern, wenn dieser eine neue Partnerin hat. Meist sind die Beweggründe Eifersucht und/oder Verlustängste. In diesem Fall würde ich jedoch vermuten, dass die Mutter des Kindes einfach Angst hat, dass diesem etwas passiert. Möglicherweise hat sich der Vater des Kindes in der Vergangenheit als wenig zuverlässig erwiesen, ansonsten gibt es keinen Grund, warum er nur das Umgangs- und nicht das Sorgerecht für das Kind hat. Wenn ein solcher Vater dann mit einem Schulmädchen als neuer Partnerin ankommt, ist die Sorge der Mutter nachvollziehbar. Das bedeutet nicht, dass sie richtig handelt, aber ich habe durchaus Verständnis dafür. Warum schließt ihr nicht einen Kompromiss? An den Wochenenden, die er mit seinem Kind verbringt, trefft ihr euch nicht, ihr könnt euch doch sonst jederzeit sehen.Und sollte eure Beziehung von Dauer sein, könnt ihr irgendwann, vielleicht mit Unterstützung des Jugendamtes, einen neuen Versuch wagen. Ein kleiner, nicht böse, sondern durchaus freundlich gemeinter, Rat: Nutze diese "freien" Wochenenden dazu, für die Schule zu lernen, deine Orthographie belegt, dass du da noch Nachholbedarf hast. Du bist noch so jung, kümmere dich lieber um deine Zukunft (Schulabschluss, Ausbildung etc.), statt um das Kind deines Freundes.
Der Erkenntnis Fackel entzündet sich stets an dem Licht der errungenen Wahrheit.
Ich habe schon versucht mich mit seiner ex Freundin an einen Tisch zu setzen , das hat sie sofort abgeblockt. Darauf hin habe ich sie gefragt warum sie denn so ein Problem mit mir hat und ob es an meinem Alter liegen würde, darauf meinte sie nur das es nix mit mir persönlich zu tun hat sondern mit der Vergangenheit. Was mich ziemlich verwundert hat da ich seine erste Freundin nach der Trennung von ihr war . Klar haben wir es probiert das wir uns dann am Wochenende nicht sehen, aber lebend wegen Schule und Arbeit sehen wir uns in der Woche nur Ca eine Stunde und am Wochenende wollen wir jede freie Minute miteinander verbringen . Und ich habe ja schon zeit mir der kleinen verbracht in der sie mir sehr wichtig geworden ist ( ich denke weil ich mir seit dem ich klein bin noch eine kleine Schwester gewünscht habe)
Bist du dir so sicher das du die erste bist nach der Trennung. Ich würde halt mal mit ihr das Gespräch suchen was sie damit gemeint hat. Bei uns in der Schweiz ist es nicht normal wenn einem Vater das Sorgerecht entzogen wird, es muss einiges Vorfallen bevor man einem Vater das Sorgerecht entziehen kann. Ich weiss ja nicht wie es bei euch in Deutschland ist. In der Schweiz ist das Schutzalter bis 16 darunter könnte ich z.B. als Mutter gegen deinen Freund klagen, Verführung minderjähriger.
Zitat von Claudia im Beitrag #7 Bei uns in der Schweiz ist es nicht normal wenn einem Vater das Sorgerecht entzogen wird, es muss einiges Vorfallen bevor man einem Vater das Sorgerecht entziehen kann. Ich weiss ja nicht wie es bei euch in Deutschland ist.
In Deutschland ist das genauso. Beide Eltern teilen sich das Sorgerecht, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Wenn der Vater nur ein Umgangsrecht hat,müssen dafür triftige Gründe vorliegen.Das hatte ich in meinem vorherigen Beitrag auch schon ausführlich erläutert.
Der Erkenntnis Fackel entzündet sich stets an dem Licht der errungenen Wahrheit.
Zu Claudia. Ja ich bin mir sehr sicher, da ich meinen Freund seid der Trennung seiner ex Freundin kenne. Ich habe mehrere male versucht mit ihr zu reden und habe auch nach mehreren Gesprächen gefragt, bin aber doch immer nur auf Widerstand gestoßen
ich würde auch aufpassen, Claudia hat Recht. Du bist noch Minderjährig, wenn die Exfrau dir blöd kommt, kann sie deinen Freund echt anzeigen weil du noch Minderjährig bist.
Steigere dich nicht zu arg hinein. Warte lieber ab, bis du etwas älter bist, das hört sich jetzt vielleicht blöd an, aber die Gesetze sind so.