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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 456 mal aufgerufen
 Probleme in der Partnerschaft
LonelyMom Offline



Beiträge: 1

02.06.2012 17:37
Was steht mir zu? Zitat · Antworten

Im Moment steht mein Leben Kopf und ich weiß nicht wie es weitergehen soll.
Ich bin 21 und habe einen wundervollen, 16 Monate alten Sohn. Ich bin noch mit dem Vater des Kleinen zusammen aber es läuft wirklich nicht gut zwischen uns.
Seit dieser Woche habe ich die Zusage für meine Ausbildung zur Erzieherin, nachdem ich mein Studium nach zwei Semestern nun abgebrochen habe.
Ich bekomme jede Menge Bafög für mein Studium (704€ inkl. Betreuungszuschlag) und 184€ Kindergeld für den Kleinen. Mein Freund verdient sehr gut, bezahlt das Auto und die Wohnung.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn.

Jetzt ist es aber so, dass unsere Beziehung gerade vor einer Wand steht und wir nicht weiter kommen. Ich bin kurz davor mich von ihm zu trennen, weil ich es einfach nicht mehr aushalte.
Aber ich frage mich, wie ich mein eigenes Leben finanzieren soll.

Bekomme ich noch weiterhin Bafög für meine Ausbildung (die ersten zwei Jahre sind vollzeitschulisch), muss mein Partner weiterhin die Kindebetreuung bezahlen, die aufgrund seines Einkommens so teuer ist? Und steht mir eine Form von Unterhalt zu auch wenn wir nicht verheiratet waren?

Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich bin momentan etwas ratlos.
Danke!

nele Offline



Beiträge: 680

03.06.2012 10:02
#2 RE: Was steht mir zu? Zitat · Antworten

Hallo.

ich sags mal ganz deutlich

Du hast Verstand und ein Telefon
nutze beides und rufe die Auskunftstellen der zuständigen Ämter an....

Gruß Nele

Admin Offline

Administrator


Beiträge: 3.579

03.06.2012 10:41
#3 RE: Was steht mir zu? Zitat · Antworten

Ich denke auch das Du da auf eine soziale Anlaufstelle gehen solltest um dort zu erfahren was Dir zusteht.

Dein zukünftiger Ex-Freund muss auf jeden Fall Unterhalt für sein Kind zahlen. Für Dich nicht.
Bafög erhälst Du sicher weiterhin.
Die Kinderbetreuung wirst Du aber dann selber bezahlen müssen. Allerdings wird dann Dein Einkommen gezählt.

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