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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 608 mal aufgerufen
 Job und Familie
Livira Offline



Beiträge: 2

17.07.2012 11:07
(Mindest-) Unterhalt Zitat · Antworten

Hallo,

Ich habe zwei Kinder (3 und 1). Jedoch leben sie derzeit in einer Pflegefamilie. Ich hoffe, dass sie bald wieder Heim können, jedoch wird mir ja sogar mehr Umgang, als 1,5 Stunden pro Monat, verwehrt...

Davon abgesehen habe ich beim JA einige Unterlagen nachgereicht. Da gehts um meinen Verdienst. August bis Dezember 2011 habe ich im Monat ca. 1300€ Netto gehabt. Nun arbeite ich seit April 2012 wieder und habe im Monat zwischen 1000€ und 1200€ Netto. Meine Ausgaben belaufen sich auf 506,50€ Miete, 390,00€ Schulden, 74,63€ Telekommunikation, 25,78€ Versicherung, 85,71€ Lebensmittel und 20,00€ Hyghieneartiekel. Macht Gesamtausgaben von 1102,62€.
Es ist zu sagen, dass es realistischer ist, dass ich nur 1000€ Netto habe (der Rest wäre Samstagsarbeit, die aber auf Grund der geringen Auftragslage momentan nicht stattfindet). Macht also ein monatliches Minus von 102,62€.

Meine Ausgaben drücken, kann ich leider nicht weiter. Die Schulden bestehen aus einer Kreditkarte (mit der musste ich diverse Dinge wegen/für die Kids zahlen), Elterngeldrückzahlung, Kindergeldrückzahlung, Zahlung an meine Krankenversicherung (für nen Krankenhausaufenthalt) und ans Jugendamt (gezahlten Unterhalt für die Zeit, wo die Kinder nicht mehr bei mir waren - handelt sich nur um einen Monat).

Damit ich einigermaßen über die Runden komme, beleihe ich meine Kreditkarte jeden Monat aufs Neue um 200€. Dies bedeutet zwar keine Neuschulden, aber mindert die 300€, die ich dort monatlich zahlen muss sehr.

Nun, das ist die Situation. Nun kommt, dass ich ja Unterhaltspflichtig bin. Okay. 950€ selbstbehalt habe ich ja. Nun fand ich, dass der Mindestunterhalt bei 225€ liegt. Das wären für beide Kinder also 450€ pro Monat (der vom JA meinte, es dauert bis zu drei Wochen, bis sie es ausrechnen können, nur ich möchte vorher schon wissen, wodran ich bin). Ich werde diese 450€ definitiv nicht zahlen können. Das könnte ich selbst dann nicht, wenn ich keine Schulden hätte.

Wie ist das denn dann? Rechnen die dann meine verdienten 1000€ minus 950€ und ich muss dann 50€ Unterhalt zahlen? Aber warum würde dann ein MINDESTunterhalt gesagt? Oder heißt das, ich muss erst Unterhalt zahlen, wenn ich mindestens 1400€ (950€ + 225€ + 225€) hätte??

egofant Offline



Beiträge: 17

17.07.2012 18:51
#2 RE: (Mindest-) Unterhalt Zitat · Antworten

hmmmm... also sei mir nicht böse, aber das ist alles etwas wirr.

Du hast also von Staat Geld einkassiert, dass Dir nicht zustehst und kannst es
nun nicht zurückzahlen? Kindergeld, Elterngeld etc...? Warum hast Du es denn ausgegeben?

Und nun hört sich Dein letzter Satz so an, wie wenn Du zusiehst, dass Du nicht über die
Grenze kommst, damit Du wieder nichts zurückzahlen musst.

Ich glaube nicht, dass Du hier einen Schuldnerberater findest, den Du wohl brauchst.
Deine Telekommunikationskosten finde ich persönlich sehr hoch. Ich habe ein Handy und zahle pro Monat nicht mehr als 20 Euro.

Was hast Du denn nur gemacht, dass Du Deine Kids nicht mal sehen darfst?

LG

Livira Offline



Beiträge: 2

17.07.2012 23:01
#3 RE: (Mindest-) Unterhalt Zitat · Antworten

Ich habe den diversen Stellen ALLEN rechtzeitig Bescheid gegeben, dass die Kids nimmer bei mir sind. Sie zahlten weiter. Und irgendwie musste ich ja wohl meine Miete etc. zahlen. Mein damaliges ALG2 wurde auch nicht entsprechend angepasst. Somit ist dies schon mal nicht mein Verschulden. Klar ist aber, dass ich das Geld zurückzahlen muss - was ich ja auch tue. ;)

Und nö, meine letzte Frage ist das, warum ich hier überhaupt bin. Weil dies etwas ist, was mich beschäftigt. Tut mir leid, wenn du es falsch verstanden hast.

Und was soll ich mit einem Schuldnerberater? Ich will lediglich wissen, ob ich bei 1000€ bis 1200€ Netto Unterhalt zahlen muss. Ich glaube kaum, dass er dazu der richtige Ansprechpartner ist.

Und zu deiner Frage... Ich zahle Festnetz/Internet 35€ und Handy ebenso 35€.

Ich sehe meine Kids. Allerdings nur 1,5 Stunden pro Monat. Laut Jugendamt ist das so, wenn sie nicht bei einem sind. Allerdings ist diesbezüglich Anfang August Verhandlung...

Leider ist meine Frage somit noch immer nicht beantwortet.

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