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Dieses Thema hat 19 Antworten
und wurde 4.723 mal aufgerufen
 Probleme im Alltag
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Mucke Offline



Beiträge: 8

06.12.2007 09:24
Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten

Hallo ihr,

vielleicht ist hier jemand, der mir eine einfache Frage beantworten kann.

Es geht um den Lohnsteuerbescheid, den man vom Finanzamt bekommt.
Weiß von euch jemand, ob dort auch der Betrag aufgeführt wird, den man schon bezahlt hat?

Also, ich erklär mal kurz.
Ich habe einen 400 Euro Job und zahle die monatliche Steuer selber, das sind 2%.
Angeben muss ich mein einkommen auf jeden Fall bei der Einkommensteuererklärung, es ist jetzt nur die Frage, taucht das irgendwie dann in dem Bescheid auf, den mir das Finanzamt schickt?

Wenn ich hier frage, soll ich erst mal zahlen oder in den Verein eintreten. Nur wegen dieser einzigen Frage.

Vielen Dank schon mal vorab

gaby2112 ( Gast )
Beiträge:

06.12.2007 10:54
#2 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten

hallo mucke,also zu deiner frage kann ich dir leider keine passenende antwort geben.
vielleicht kann dir jemand anders helfen....
aber ,du brauchst doch nichts bezahlen wenn du in diesem "verein " forum mitmachen möchtest.

Admin Offline

Administrator


Beiträge: 3.579

06.12.2007 11:16
#3 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
Wenn Du einen 400 Euro Job hast, liegt der nicht unter dem Steuerfreibetrag?

Auf dem Bescheid vom Finanzamt steht so weit ich das jetzt weiß, immer alles drauf. Auch das was Du bereits bezahlt hast. Die Frage kannst Du aber auch auf dem Finanzamt klären.

@gaby2112
mucke wollte nicht in diesen Steuerverein eintreten und dort Geld zu bezahlen. Sie meinte nicht dieses Forum hier.
gaby2112 ( Gast )
Beiträge:

06.12.2007 11:30
#4 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten

sorry, hab heute kein guten tag .wohl die frage nicht richtig verstanden
mein pc bringt mich heute zur weissglut
der will nicht so wie ich wohl will.....

Mucke Offline



Beiträge: 8

06.12.2007 12:30
#5 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten

sorry, ich hatte das oben blöd geschrieben. Ja, ich meinte mit dem Beitritt den Verein, Lohnsteuerhilfeverein glaub nennt sich das.

Theoretisch übernimmt die Firma alles an Lohnsteuer, aber ich hatte gehofft, wenn ich die 2% monatlich selber zahle, taucht das nirgends auf.

Vielleicht weiß ja noch jemand ganz genau etwas.
Ich guck auf jeden Fall morgen Vormittag wieder rein.

Admin Offline

Administrator


Beiträge: 3.579

06.12.2007 12:45
#6 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten
Hast Du denn neben diesem 400 Euro Job noch einen anderen Job oder eine andere Einnahmequelle?

Ich verstehe Dein Problem nämlich nicht.

Eigentlich bezahlt die Firma Deine Lohnsteuer. Das willst Du aber nicht und zahlst sie deshalb privat an das Finanzamt. Warum? Soll niemand wissen das Du einen 400 Euro Job hast?

Wenn Du Lohnsteuer zahlst, egal wie, dann tauchen die dann auch ganz sicher auf dem Steuerbescheid vom Finanzamt auf.
Mucke Offline



Beiträge: 8

06.12.2007 13:19
#7 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten

Ich bekomme im Moment noch Unterhalt von meinem Mann - endlich, nach jahrelangem Kampf.
Kommt er allerdings dahinter, das ich einen Job habe, zahlt er weniger oder gar nicht.

Ich bekomme im Monat etwa 300 Euro, mehr kommt nicht zusammen. Mit dem Unterhalt zusammen komme ich über die Runden. Wird mir aber was abgezogen, renne ich wieder als Harzer durch die Welt, was ich schon durch habe für die Zeit, wo er nicht gezahlt hat. Davor graust es mich.

Mucke Offline



Beiträge: 8

06.12.2007 13:19
#8 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten

Jetzt muss ich flitzen, paar Talers verdienen

Admin Offline

Administrator


Beiträge: 3.579

06.12.2007 14:03
#9 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten
Ich denke nicht das Dein Mann weniger oder garkein Untehalt für Dich zahlen muss, wenn Du nur diesen Minijob hast.

Aber gibt es denn nicht inzwischen das Gesetz das Männer für ihre Exfrauen sowieso keinen Unterhalt mehr zahlen müssen? Oder meinst Du den Unterhalt für Deine Kinder? Falls Ihr gemeinsame Kinder habt!

Dann wäre das sowieso egal ob und wieviel du verdienst. Den Unterhalt für Kinder muss er so oder so zahlen.
Wie das allerdings mit dem Unterhalt für Exfrauen aussieht weiß ich nicht.
Mucke Offline



Beiträge: 8

07.12.2007 10:15
#10 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten

Nein, es geht nicht um die Kinder, die sind erwachsen.


Ich habe eben in Erfahrung bringen können, das ich einen Minijob gar nicht in der Einkommensteuererklärung angeben muss, somit hat sich meine Frage erledigt.

Man, was bin ich froh.

Blöd nur, das ich Dussel das ganze Jahr die 2% gezahlt habe, was gar nicht hätte sein müssen.
Wieder was gelernt.

Da ich ja nicht den Staat oder sonstwen betuppe, nur meinen Mann, habe ich absolut keine Hemmungen.
Der soll blechen bis er schwarz wird. Solange ich was kriegen kann, tu ich das auch, komme sowieso früher oder später wieder auf Hartz4 zurück

Ich danke euch für eure Hilfe.

Wenn ich mal bisschen den Kopf frei habe, komm ich auch öfter mal rein, bisschen rumblödeln ;-)

hexe Offline




Beiträge: 669

07.12.2007 11:36
#11 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten
Hallo Mucke,

wenn Du im Jahr über Deinen Freibetrag von derzeit 7664,00 Euro drüber kommst, musst Du Deinen Minijob schon mit in der Steuererklärung angeben. Dir wird dann nur der Betrag versteuert, der über die Freigrenze drüber ist. Und das sind derzeit 15%. Denn auch der Unterhalt, den Dir Dein Mann zahlt ist ja gewissermasen ein steuerpflichtiges Einkommen.

Also würde ich an Deiner Stelle mal zusammenrechnen, wieviel bei Dir in 12 Monaten zusammenkommt. Aber ich denke mal, daß bei Deinem 400 Euro Minijob allein schon knapp 5000 Euro zusammenkommen und Dein Unterhalt dazugerechnet, schon weit über den Freibetrag herauskommen.

Wenn Du das Deinem Mann verschweigst und er dahinterkommt, kannst Du bestimmt damit rechnen, daß er Dich beim Finanzamt anzeigt und alle Deine Steuererklärungen der letzen Jahre angezweifelt werden, egal ob die korrekt waren oder nicht. Das kann unter Umständen ganz schön stressig werden, wenn das Amt im eigenem Ermessen den Zweifel auf 10 Jahre festlegt und Du in einem Ritt für 10 Jahre Deine Steuererklärungen neu machen musst.

Das beste ist, wenn man in Steuerangelegenheiten nicht richtig durchsieht, einen Steurberater, Verein etc. aufsuchen und alles richtig durchrechnen lassen.

Ausserdem verstehe ich auch nicht, warum das nicht auf Deiner Lohnsteurkarte vermerkt ist ?
Die musst Du doch sowieso bei Deinem Arbeitgeber abgeben, weil er Dich doch versichern muss.



Hexe
Admin Offline

Administrator


Beiträge: 3.579

07.12.2007 12:09
#12 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten
Also ich verstehe das auch nicht so richtig!

Wenn Du irgendwo arbeitest, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob musst Du Deinem Arbeitgeber Deine Lohnsteuerkarte abliefern.
Wenn Du dann eine Steuererklärung machst, musst Du genau diese dann auch mit abgeben. Und auf der Steuerkarte hat dann auch der Arbeitgeber seine vermerke geacht. Und die tauchen dann auch auf dem Schein vom Finanzamt auf.

Ein Minijob der bis 160 Euro im Monat geht ist Steuerfrei. Da bezahlt der Arbeitgeber auch keine Krankenversicherung. Aber bei 400 Euro sieht das dann schon anders aus.

Außerdem verstehe ich nicht, das Du Dein restliches Leben auf kosten Deines Mannes leben möchtest!
Ich oder wir wissen zwar nicht was da zwischen Euch gelaufen ist, aber gut finde ich das nicht!
Bist Du denn nicht selber für Dein Leben verantwortlich?

Das Exmänner für ihre Kinder Unterhalt zahlen müssen ist gerecht und soll auch so sein. Aber für Exfrauen würde ich das nur begrenzt für richtig halten.
helene Offline



Beiträge: 382

07.12.2007 13:52
#13 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten



Ich stimme Cara zu!
Ich kann nicht verstehen,daß man einen Menschen, den man mal geliebt hat, übervorteilen will, egal, was in der Beziehung schief gelaufen ist.

Und Hexe hat recht. Das Finanzamt kennt bei falschen Steuererklärungen keinen Spass.
Das kann nicht nur teuer werden, du mußt auch noch mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen.
Ob es dir das wert ist, nur um deinem Ex eins auszuwischen, mußt du selbst entscheiden.








Der Erkenntnis Fackel entzündet sich stets an dem Licht der errungenen Wahrheit.

(Lukrez,römischer Dichter 96 - 55 v. Chr.)

Mucke Offline



Beiträge: 8

07.12.2007 14:39
#14 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten
Ich habe die Info direkt von einem Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereins.

Alle Infos über mein Einkommen hat er bekommen und daraufhin gesagt, diese Beträge brauche ich nicht anzugeben, da sie schon versteuert sind. Eben darum nennen sie sich Minijobs.

Mein Mann hat über einen langen Zeitraum wild in der Gegend herumgepoppt, mich dann mit 3 Reisetaschen vor die Tür gesetzt.
Die herausgabe aller persönlichen Sachen, auch noch von früher, von vor der Ehe, hat er verweigert.
Er erschien zu keinem Gerichtstermin, wechselte die Anwälte, zahlte keinen Unterhalt, hat seinen Job gekündigt, ne riesige Abfindung kassiert und behauptet, er habe nichts.

Bis zur Scheidung wird er zahlen müssen. Was danach kommt, steht in den Sternen.

Klar würde ich gern wieder Vollzeit arbeiten, sagt mir einer was?

Ich bin 47, habe 1975 nur eine Lehre gemacht, nie in dem Beruf gearbeitet, die Kinder großgezogen, Haus und ein riesen Grundstück betüddelt, zwischendrin kleine Jobs gehabt, was mir aber jetzt alles nichts nützt. Selbst als einfache Putze wollen viele schon Referenzen sehen, die ich nicht habe.
In diesem Alter taugt man anscheinend zu absolut gar nichts mehr.
helene Offline



Beiträge: 382

07.12.2007 16:32
#15 RE: Lohnsteuerbescheid Zitat · Antworten
Entschuldige, aber das klingt mir doch etwas unwahrscheinlich.
Wenn ein Scheidungsverfahren anhängig ist, musst du doch einen Anwalt haben.
Und der hat dir nicht gesagt,welche rechtlichen Möglichkeiten du hast, deinen Mann zur Herausgabe deiner Sachen zu bewegen?
Und zum Termin zu erscheinen? Dann solltest du schleunigst den Anwalt wechseln.
Auch kann heutzutage niemand den Ehepartner einfach vor die Tür setzen.
Das hättest du mit einer einstweiligen Verfügung umgehend rückgängig machen können.
Zudem muss er im Verfahren seine Einkünfte offen legen.Das gilt auch für Abfindungen.
Weigert er sich, kann er in Beugehaft genommen werden.
Das alles weiß ein Jurastudent spätestens nach dem 3. Semester.

Tut mir leid, aber die Geschichte kann ich dir nicht so recht glauben.





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(Lukrez,römischer Dichter 96 - 55 v. Chr.)

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